Umfrage: Mitwirkung der Menschen mit Behinderungen in Berlin

Wir bedanken uns bei den vielfältigen Teilnehmern dieser Umfrage ganz herzlich!
Das Umfrageergebnis ist:
Der Entwurf des im Januar 2011 von der Senatsverwaltung für Bildung veröffentlichten Gesamtkonzeptes Inklusive Schule in Berlin ist ohne die aktive Beteiligung der Berliner Menschen mit Behinderungen oder ihrer Vertreter umgesetzt worden. Dies entspricht einem Verstoß des Landes Berlin gegen die Verpflichtung aus der UN-BRK, dem Art.4 Abs.3.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass bitten wir um Ihre Unterstützung:

Laut Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist die aktive Einbeziehung und enge Konsultation der Menschen mit Behinderungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten sowie anderen Entscheidungsprozessen im Artikel 4 Abs. 3 klar verpflichtend.

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2011 das Gesamt-
konzept „Inklusive Schule“ – Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – beschlossen und dem Abgeordnetenhaus von Berlin als Mitteilung zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Wir möchten uns gemeinsam mit Ihnen einen Überblick verschaffen, inwieweit Menschen mit Behinderungen bzw. ihre Vertreter durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung aktiv oder eng konsultierend in die Entwicklung des Gesamtkonzeptes „Inklusive Schule“ einbezogen wurden.

Bitte unterstützen und beantworten Sie unsere nun folgende überschaubare Umfrage und senden Sie sie gern auch weiter:

 

Umfrage