Rot-Rot macht schwerstmehrfachbehinderten und autistischen Kindern den Schulbesuch unmöglich!

Das Elternzentrum Berlin, e.V., schliesst sich den Forderungen der Bündnis 90/Die Grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin an und unterstreicht weiterhin und deutlich:
Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen regelt den Anspruch für die Bedürfnisse des Einzelnen auf angemessene Vorkehrungen, notwendige Unterstützung und individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen im Artikel 24 Abs. 2c, d und e.

Sie regelt auch ein ganz klares Diskriminierungsverbot.
Der Toilettengang, alternative Kommunikation oder Ruhephasen sind generell nach Bedarf zu gewährleisten (wie es bereits im Erwachsenenbereich erfolgreich gewährt und umgesetzt wird) – und nicht nach Zeit- oder Stundenplan oder gar gruppenbezogen, wie es Berlin seit dem Sommer 2009 praktiziert.

PRESSEMITTEILUNG der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus – Berlin

NR. 300
Datum: 10. August 2011

Rot-Rot macht schwerstmehrfachbehinderten und autistischen Kindern den Schulbesuch unmöglich!

Elfi Jantzen, familienpolitische Sprecherin, und Özcan Mutlu, bildungspolitischer Sprecher, sagen zum Mangel an bewilligten Schulhelferstunden für schwerstmehrfachbehinderte und autistische Kinder:

Die alljährliche Unsicherheit der Schulen und Eltern über den Einsatz von SchulhelferInnen eine Woche vor Schuljahresbeginn muss endlich beendet werden.

Es ist ein entwürdigendes Schauspiel, dass mehrfach schwerstbehinderte und autistische Kinder und ihre Eltern in Berlin betrifft. Jedes Jahr müssen sie beim Senat um die notwendige Unterstützung kämpfen. Dabei besteht ein Rechtsanspruch auf die Unterstützung durch SchulhelferInnen, den der Senat allerdings negiert.

Die neue Verwaltungsvorschrift löst das Problem des gedeckelten Etats nicht:
Die KoordinatorInnen der regionalen Schulaufsicht erhalten wieder ein Budget, dass die Bedarfe der SchülerInnen nicht abdeckt. Mit dieser willkürlichen Deckelung des Etats wird das Recht der betroffenen SchülerInnen in Frage gestellt.

Das Budget für die schulische Unterstützung in den allgemeinbildenden Schulen muss den aktuellen Bedarfszahlen angepasst werden. Der Senat muss in diesem Jahr von 8 Millionen auf 9,5 Millionen aufstocken, um jedem Kind die wunschgemäße integrative Beschulung zu ermöglichen. Das System der Unterstützung der Kinder mit Behinderungen ist im Rahmen der inklusiven Schulentwicklung zu überprüfen.

(c) Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus – Berlin

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