PM Berliner Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung

Das Elternzentrum Berlin, e.V., schliesst sich den Forderungen des Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ebenso an!

PRESSEMITTEILUNG
Berlin, den 16.08.2011

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung Dr. Jürgen Schneider

Bedarfsgerechte Schulhelferversorgung schwerstbehinderter Kinder erneut in Gefahr

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Dr. Jürgen Schneider appelliert an die Schulverwaltung, den Spielraum der Jugendämter für Bedarfsspitzen bei der Schulhelferversorgung von schwerstbehinderten Schülern und Schülerinnen aus Mitteln der Eingliederungshilfe (Hilfen zur angemessenen Schulbildung – § 54 SGB XII) wiederherzustellen.

Durch eine formalisierte Mitteilung der Schulaufsichten an die bezirklichen Jugendämter werden im neuen Schuljahr die betroffenen Eltern im Einzelfall ausschließlich auf den Klageweg verwiesen.
Der im Zusammenhang mit einer neuen Verwaltungsvorschrift Schulhelfer eingeführte Mitteilungsbogen an die Jugendämter enthält die Information, dass für den Schüler oder die Schülerin, die die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Schulhelfermaßnahme erfüllen, mit der Zuweisung der Gesamtstundenzahl für Schulhelfer einer Schule auch der „erforderliche Bedarf der ergänzenden Pflege und Hilfe“ des einzelnen Schülers bzw. der einzelnen Schülerin während des Schulaufenthalts abgedeckt sei. Damit soll die abschließende Qualität eines Verfahrens dokumentiert werden, welches auch der Anpassung des Bedarfs an die vorhandenen Mittel dient und die unmittelbar Betroffenen, die Eltern und die Schulen nicht in den Entscheidungsprozess einbezieht.

Eine Verwaltungsvorschrift Schulhelfer, die im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Stärkung der zentralen Steuerung (über regionale Budgets) betont, orientiert sich nach wie vor nicht ausreichend am individuellen Bedarf und verweist damit im Einzelfall den individuellen Anspruch auf Bedarfsdeckung weiter – und jetzt ausschließlich – auf den Klageweg über die Jugendämter.
Die Sicherstellung der Schulhelferversorgung verlangt also gerade von den Eltern schwerstbehinderter Kinder außerordentliche Anstrengungen, die doch durch die UNBehindertenrechtskonvention erstmals eine Bestätigung des Regelschulanspruchs inkl. angemessener Vorkehrungen und Unterstützungen ihrer Kinder erfahren haben.

Die Verwaltungsvorschrift Schulhelfer kann und darf deshalb auch inhaltlich nicht vom Gesamtkonzept „Inklusive Schule“ losgelöst eingeschätzt werden. Der verlässliche und bedarfsdeckende Einsatz von Schulhelfern ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Inklusionsperspektive.

Die von allen am Runden Tisch Schulhelfer im letzten Jahr beteiligten Elternvertretungen und auch vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung erwartete Fortsetzung des Runden Tisches hätte die Gelegenheit geboten, in Übereinstimmung mit Artikel 4 der UNBehindertenrechtskonvention, alle Beteiligten mitzunehmen.

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung fordert deshalb die Rücknahme des Mitteilungsbogens an die Jugendämter, die Beteiligung der Schulleitungen an allen Entscheidungsprozessen und die Wiederaufnahme des Runden Tisches Schulhelfer.

Quelle: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin