PM „Späte Entscheidungen, Kompliziertes Verfahren, Fazit“ August 2010

Pressemitteilung des Elternzentrum Berlin e.V. zum „Runden Tisch Schulhelfer“

Berlin, den 24. August 2010

06. Juli 2010 – Dritter Runder Tisch Schulhelfer
Späte Entscheidungen, Kompliziertes Verfahren, Fazit

Am 06. Juli, dem letzten Schultag 2009/2010 fand der dritte Runde Tisch unter Beteiligung des Elternzentrum Berlin e.V. statt. Wie schon am 01. Juli in unserer Pressemitteilung „Vorfreude auf die Schule – nicht bei allen ungetrübt“ dargestellt, ist es uns aufgrund fehlender abschließender Klärung, vieler offener Fragen und aktueller Meldungen für das neue Schuljahr unverständlich, warum der „Runde Tisch Schulhelfer“ nun beendet wurde. Das Elternzentrum Berlin fordert eine Fortführung um eine tatsächlich positive Veränderung des Verfahrens für die Bewilligung von Schulhelfern zu erreichen.

Das Elternzentrum propagierte bereits zum ersten Runden Tisch am 29.01.2010 zeitnahe Korrekturen und Lösungen um ein neues Desaster für das Schuljahr 2010/11 zu verhindern und somit Eltern und Schulen Planungssicherheit zu geben und das nicht erst 1 Woche vor den Sommerferien!

Dem kam die Senatsschulverwaltung nicht nach:
Der zweite Runde Tisch fand erst am 19. April statt – trotz des schon im März begonnenen Antragsverfahrens für das Schuljahr 2010/2011.
Zum dritten Runden Tisch wurde sehr kurzfristig am 6. Juli eingeladen – also dem letzten Schultag, obwohl ursprünglich ein Termin im Juni vorgesehen war. Unsere Kritik an diesem Termin und die Bitte um Vorverlegung des Termins wurden nicht angenommen, wie wir am 01. Juli 2010 öffentlich mitteilten.
Die Anträge auf Schulhelferstunden f. 2010/2011 wurden zwar rechtzeitig geprüft, die meist telefonischen und nicht kindbezogenen Bescheide an die Schulen gab es, wenn überhaupt, auch in diesem Jahr erst in den letzten Tagen vor den Schulferien. Nach wie vor gibt es keine Planungssicherheit für Eltern und Schulen. Die Betroffenen gingen erneut voller Sorgen in die Sommerferien, da Schulhelferstunden abgelehnt oder stark reduziert wurden.

Das neue dezentrale Vorgehen verkompliziert das Verfahren deutlich. Die Verteilung des Gesamtbudgets auf die einzelnen Träger und die anschließende Verteilung auf die einzelnen Bezirke kosten viel Zeit. Eine der wichtigen offenen Fragen, die Beschwerdemöglichkeit für Eltern, ist bis heute nicht geklärt. Die bezirklichen Ansprechpartner sind kaum erreichbar oder erteilen die Auskunft „Es ist eben nicht mehr Geld da“. Die Senatsschulverwaltung verweist immer wieder zurück an die Bezirke. Ein verflixter Kreislauf!
Seit April liegt der Senatsschulverwaltung ein elementarer Fragenkatalog des Elternzentrum Berlin vor. Auch nach mehrfachem Nachfragen unsererseits wurde dieser bis heute nicht beantwortet. Die Protokolle der Runden Tische 2 und 3 gingen dem Elternzentrum Berlin nicht zu.

Durch die Dezentralisierung wurde weder spezifische Kenntnis über die Situation einzelner Kinder erreicht noch eine zielgerichtete Entscheidung möglich. Im Gegenteil: Aufgrund der begrenzten und nicht dem Bedarf entsprechenden bezirklichen Budgets wurde mehr denn je nach dem Prinzip „Gießkanne“ in den Bezirken entschieden.

Der weiterhin vorrangig gruppenbezogene Einsatz eines Helfers für mehrere Kinder, in unterschiedlichen Klassen und Etagen ist inakzeptabel. Laut Aussagen der Senatsverwaltung im Januar sollte es hier Nachbesserungen geben, davon ist nun keine Rede mehr. Im Gegenteil, auch für das neue Schuljahr wurde der „vorrangig gruppenbezogene Einsatz von Schulhelfern“ bei den Entscheidungen genutzt um die beantragten Stunden der einzelnen Kinder zu kürzen. Eine „praktische“ Katastrophe für Kinder und Schulen!
Es soll für schwerstmehrfach behinderte Kinder (Indikator: Förderstufe II) zukünftig eine längerfristige Bewilligung geben. Diese macht aber nur dann Sinn, wenn aktuell auch dem Bedarf entsprechend Schulhelferstunden für das einzelne Kind / den einzelnen Jugendlichen bewilligt wurden. Das ist bei den schwerstmehrfachbehinderten Kindern nicht geschehen, auch hier wurden Stunden gekürzt. Hier darf dann auch nicht längerfristig bewilligt werden!
Das Verfahren der Zuordnung zur Förderstufe II ist zudem äußerst kompliziert, deshalb wird es nur für wenige Kinder angewandt (15 im gemeinsamen Unterricht, sonst Kinder an Förderzentren für die im seltensten Fall überhaupt Schulhelferstunden bewilligt wurden). Ein sinnvollerer Indikator für längerfristige Bewilligung wäre hier das Merkzeichen „H“ (einfach: Hilflos in allen Lebenslagen) im Schwerbehindertenausweis. Darauf wies das Elternzentrum schon im Jahr 2008 hin!

Laut Sen BWF soll weiterhin in begründeten Ausnahmefällen ein Schulhelfereinsatz an Förderzentren möglich sein. Wir haben für das neue Schuljahr Kenntnis von Förderzentren, deren Anträge, insbesondere für Kinder mit Autismus, vollständig abgelehnt wurden. Das trifft auch für Schüler mit Doppeldiagnosen im psychischen, psychologischen Bereich und mit frühkindlichem Autismus zu, obwohl gerade hier der Einsatz von Schulhelfern nötig ist und auch von allen Beteiligten (nicht nur von Elternseite, sondern auch von Seiten der Schulen und anderen Experten) befürwortet wird. Hier werden begründete Ausnahmefälle abgelehnt, ohne Begründung.

Die in 2010 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 8.3 Mio. € entsprechen nicht dem insbesondere durch den gemeinsamen Unterricht in der allgemeinen Regelschule steigenden Bedarf. Laut einer kleinen Anfrage (ka16-14177, Februar 2010) wurden im letzten Haushaltsjahr rund 8.9 Mio. Euro ausgegeben!
Nach wie vor stellt das Elternzentrum die bedarfsgerechte Versorgung und die Aufhebung der Deckelung des Etats in den Vordergrund. Es muss nochmals betont werden, dass der Einsatz von Schulbegleitern enorm wichtig ist, um tatsächlich für alle Kinder eine adäquate und fundierte Schulbildung zu gewährleisten. Schließlich sind angemessene Vorkehrungen, notwendige Unterstützung und individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen (Art. 24, UN Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderung) – wie eben auch Schulbegleitung – der Schlüssel zum Lernerfolg aller.

Offenbar gibt es große Unterschiede in der Beurteilung der Ziele und des Sinnes eines Runden Tisches zwischen den Elternvertretern, also uns, und der Senatsverwaltung. Trotz der vielbeschriebenen „konstruktiven Gesprächsatmos-
phäre“ sind für uns die Ziele dieses Runden Tisches nicht erreicht worden. Es bleibt abzuwarten, ob und vor allem wie am Ende unsere Vorschläge in der angekündigten Neufassung der Verwaltungsvorschrift Schule dann auch „praxistauglich“ Niederschlag finden, inwieweit endlich Rechtssicherheit geschaffen wird wie es Bundesgesetze und auch Menschenrechte begründen.

Wir erinnern an unseren im Juli veröffentlichten Leitfaden, welcher Eltern und Schulen umfassend über die Vorgehensweise bei der Beantragung von Schulhelferstunden bzw. Integrationsassistenz und auch über die Rechte der Kinder und Jugendlichen informiert. https://elternzentrum-berlin.de/leitfaden-schulassistenz/

Unsere zentrale Zielsetzung: Im Sinne des Grundgesetzes sind alle Menschen in der Bundesrepublik gleich
und dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Torsten Hansen
Im Auftrag des Elternzentrum Berlin e.V.

Download der Pressemeldung

 

» Unsere Pressemeldung vom 25. Januar 2010 – Erster Runder Tisch
» Unsere Pressemeldung vom 19. April 2010 – Zweiter Runder Tisch
» Unsere Pressemeldung vom 01. Juli 2010 – Vorfreude auf die Schule – nicht bei allen ungetrübt