FAQ – Schule



  • 1.Schule
    Alle Fragen zum Thema Schule.
  • Wie finde ich eine geeignete Schule für mein Kind mit Autismus?
    24-03-2014

    In Berlin lernen Kinder und Jugendliche mit Autismus an Förderzentren und an Regelschulen. Als Eltern haben Sie das Wahlrecht der Schulform, die Ihr Kind besuchen soll.

     

    Leider ist es meistens nicht einfach, eine für die Lernbedingungen von Kindern mit Autismus geeignete Schule zu finden. Häufig kommt es vor, dass ein Kind mit Autismus an einer Schule erfolgreich beschult werden kann, dies jedoch auf ein anderes Kind an derselben Schule in einer anderen Klasse nicht zutrifft.

     

    Daher sind Empfehlungen, eine bestimmte Schule zu besuchen, so gut wie unmöglich.

    Aus unserer Erfahrung sind Schulen mit geringer Klassenstärke zu bevorzugen.

    Die Eltern sollten frühzeitig mit verschiedenen Schulen Kontakt aufnehmen und sich im persönlichen Gespräch mit Schulleitung und Lehrkräften und bei Hospitationen im Unterricht ein Bild davon machen, ob die Schule speziell für ihr Kind geeignet scheint. Auch ein Probetag des Kindes in der Schule kann sinnvoll sein.

     

    Begrenzte Kapazitäten bestehen in Berlin an zwei Auftragsschulen für Kinder mit Autismus, die sowohl Kleinklassen für Kinder mit Asperger-Syndrom, für Kinder mit frühkindlichem Autismus sowie Regelschulklassen zur integrativen Beschulung anbieten. Die Adressen dieser Schulen finden Sie hier:

     

    LINK: https://autismus-berlin.de/ueber-uns/kooperationen/

  • Was ist bei der Schulanmeldung zu beachten und kann ich mein Kind mit Autismus zurückstellen lassen?
    24-03-2014

    Auch wenn Sie sich für Ihr Kind eine andere Schule wünschen, müssen Sie es unbedingt an der Einzugsschule zu den vorgeschriebenen Zeiten anmelden. Hinweise zur Schulanmeldung gehen Ihnen üblicherweise per Post zu.

    Sollten Sie sowie die Erzieher und Therapeuten der Meinung sein, dass das Kind besser für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollte, so teilen Sie dies unbedingt gleich bei der Schulanmeldung mit. Bringen Sie möglichst auch gleich ein Schreiben der Kita mit, in dem die Verfügbarkeit eines Kitaplatzes sowie eine angemessene Förderung im Rückstellungsjahr bestätigt werden. Eine Entscheidung über die Rückstellung wird üblicherweise erst nach der schulärztlichen Untersuchung vom Schulamt getroffen werden.

    Die Einzugsschule ist dafür zuständig, nach erfolgter Schulanmeldung das Feststellungsverfahren für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt für Ihr Kind zu beantragen. Der Förderschwerpunkt für Kinder mit Autismus wird in Berlin ausschließlich von den Diagnostik- und Beratungslehrkräften Autismus (frühere Bezeichnung "Ambulanzlehrer") festgelegt. Diese Lehrkräfte haben ebenfalls die Aufgabe, Sie als Eltern zu beraten. Die Kontaktdaten finden Sie hier:

    LINK: https://autismus-berlin.de/ueber-uns/kooperationen/

  • Kann für mein Kind eine Schulassistenz beantragt werden und wie kann ich mich informieren?
    24-03-2014

    In einigen Fällen, ganz besonders bei frühkindlichem Autismus, kann und sollte für ein Kind eine Schulassistenz beantragt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem Leitfaden Schulassistenz. Bitte beachten Sie, dass der Leitfaden nicht mehr in allen Punkten aktuell ist.

     

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