Kosten für Schulhelfer in Berlin eingeklagt

Eltern von Kindern mit Behinderung in Berlin haben in diesem Jahr mehrfach (jetzt 9) vor Gericht geklagt, um das individuelle Recht ihrer Kinder auf – den nach den Umständen des Einzelfalles erforderlichen Schulhelferbedarf – durchzusetzen.
Ist die Kasse der Senatsschulverwaltung für Schulhelfer leer, muss notfalls das bezirkliche Jugendamt einspringen, hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt entschieden – zuvor entschied dies 8fach das Sozialgericht.
„Dies gelte auch dann, wenn sich die Schulverwaltung ihrer Verpflichtung entziehe“ so informiert die Berliner Senatsverwaltung für Justiz in ihrer Pressemeldung.

Pressemeldung und Gerichtsbeschluss der Berliner Senatsverwaltung für Justiz hier laden.

Meldung bei kobinet Nachrichten

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal auf unsere kostenfreie Handreichung hinweisen: „Schulassistenz – Ein Leitfaden zur Beantragung für Eltern und Schulen“
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Nachtrag am 22.12.2010:
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist jetzt rechtskräftig, nachdem das Bezirksamt Spandau auf die Beschwerde verzichtet hat. Inzwischen war das Bezirksamt auch in einem Parallelfall einsichtig – ohne Gerichtsverhandlung, aufgrund der klaren Rechtslage und dem vorliegenden individuellen Bedarf.