Brief Schulhelferversorgung Juni 2009

Brief zur Zukunft der Schulhelferversorgung an Berliner Förderzentren am 02. Juni 2009

An die Senatsverwaltung für Finanzen
Herr Teichert, Staatssekretär Abt. Finanzen

An die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Frau Zinke, Staatssekretärin Abt. Bildung
Hr. Laube/VII Ltr

Sehr geehrte Frau Zinke, sehr geehrter Herr Teichert,
Sie sind in diesen Tagen sicherlich vielfach mit dem Problem der Schulhelferversorgung an den Förderzentren konfrontiert, dennoch möchten wir Sie um einen Moment weiterer Aufmerksamkeit bitten. Bitte lesen Sie den angefügten Brief, in dem wir erklären, warum die Versorgung mit Schulhelfern an den Förderzentren dringend erhalten werden muss. Wir haben schwer beeinträchtigte Kinder, deren Bildung und deren Beschulung überhaupt an diesem seidenen Faden hängen.

Wir bemühen uns seit anderthalb Jahren um den Erhalt dieser dringend benötigten Leistungen, siehe: https://protest.inklusive-schule-berlin.de. Wir fügen Ihnen außerdem als PDF ein Expertenpapier aus Nordrhein-Westfalen an, das für Berlin richtungsweisend sein könnte.

Der Brief:

Betrifft: Überarbeitung des Grundsatzpapieres(Rdschr II Nr. 41, SenBJS) „Regelungen und Verfahren zur Umsetzung der ergänzenden Pflege und Hilfe“
hier: Schulhelfer – Adäquate Bildung für autistische Kinder an Berliner Förderzentren

Sehr geehrte Frau Zinke, sehr geehrter Herr Teichert,

nach unseren Gesprächen im Oktober und Dezember 2008 mit der Abt. VII, Herrn Laube und seinen MitarbeiterInnen, und aufgrund der nun eingetretenen Verzögerungen möchten wir gerne noch einmal Stellung nehmen zur Zukunft der Schulhelferversorgung bei autistischen Kindern in den Berliner Förderzentren. Wir Eltern von autistischen Kindern an Berliner Förderzentren bitten Sie um eine schnelle und gute Lösung im Sinne unserer Kinder. Schon bald stehen die Sommerferien vor der Tür, berufliche Planungssicherheit für uns Eltern und Planungssicherheit für die Schulhelfer unserer Kinder sind uns natürlich sehr wichtig.

Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass sich die Wahrnehmung autistischer Kinder neurologisch stark von der neurotypischer Menschen unterscheidet, sodass die Kinder eine ganz andere Ansprache, Pädagogik und Didaktik benötigen, um überhaupt lernen zu können. Das Studium der Sonderpädagogik beinhaltet die spezifische Förderung autistischer Kinder nicht. Schulhelfer haben nicht die Aufgabe, fehlende sonderpädagogische Förderung auszugleichen, das sei und bleibe Aufgabe des pädagogischen Personals der Schule, hieß es in unserem letzten Gespräch. Das ist natürlich richtig, zielt aber am Kern vorbei: Schulhelfer gleichen an der Basis nicht sonderpädagogische Förderung aus, sondern agieren als Übersetzer zwischen einem autistischen Kind und dem Lehrpersonal.

Ohne diese spezifische Übersetzung werden viele schwer betroffene autistische Kinder an Förderzentren nur noch aufbewahrt und nicht mehr gebildet. Die Lehrer und PU’s haben aufgrund von meist mehreren mehrfachbehinderten Kindern in der Klasse keine Zeit, eine spezifische Förderung autistischer Kinder zu gewährleisten, weil diese nur individuell in einer 1:1-Arbeit erfolgreich ist – Lehrer müssten andere Kinder vernachlässigen, um mit dem autistischen Kind zu arbeiten. Das geht nicht, und deshalb hat sich das System der Schulhelfer mit seinen Aufgaben der kommunikativen und lernunterstützenden Hilfestellungen in der Vergangenheit bewährt.

Zudem sind einige unserer Kinder sehr gefährdet, zum Beispiel durch starke Weglauftendenzen bei völlig fehlendem Gefahrenbewusstsein. Die Diskrepanz zwischen ihren ausgeprägt guten motorischen Fähigkeiten und ihrem mangelnden kognitiven Einschätzungsvermögen ist lebensgefährlich. Oft sind autistische Kinder außerdem fremd-, sach- und autoaggressiv auf einem gefährlichen Niveau. Wenn sie ihre Bedürfnisse nicht ausdrücken können, ist dies die natürliche Reaktion ihrer Frustration. Ohne eine ihnen zugeordnete Person, den Schulhelfer, wären sie nicht beschulbar.

Des Weiteren haben wir Abt. VII so verstanden, dass das zu überarbeitende Grundsatzpapier keine speziellen Regelungen für autistische Schülerinnen und Schüler mehr beinhalten soll. Lassen Sie uns bitte noch einmal darauf hinweisen, dass Berlin damit sämtlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen entgegenhandeln würde. Andere Bundesländer und Länder ziehen aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen gerade gegenteilige Schlüsse: sie gehen in den Ermessensgrundlagen speziell auf autistische Kinder ein. Die Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben neue Beschulungsgrundlagen für autistische Kinder an ALLEN Förderorten erarbeitet, und Schleswig-Holstein arbeitet im Moment an einem neuen Grundsatzpapier, welches sich an den Papieren aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg orientiert.

Wir möchten Sie bitten:

  • das Recht auf adäquate Bildung autistischer Kinder durch individuelle Maßnahmen zu ermöglichen und auch dauerhaft zu gewährleisten unter Maßgabe des Berliner Schulgesetzes §2 und der Sonderpädagogikverordnung – SopädVO – Nachteilsausgleich § 39.
  • Artikel 24 der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu beachten
  • Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten
  • die europäischen Sozialcharta zu beachten, speziell Artikel 15 und 17.
  • die Tätigkeitsbeschreibungen für Schulhelfer nicht zum Nachteil autistischer Kinder zu vereinheitlichen, sondern die lern- und kommunikationsunterstützenden Maßnahmen durch Schulhelfer zu erhalten, wie z.B. Unterstützung beim Einsatz besonderer Unterrichtsmittel (Computer, mechanische Hilfsmittel), Unterstützung bei der Durchführung von Arbeitsaufträgen, Unterstützung bei der Anpassung von Unterrichtsmaterial nach Absprache mit den zuständigen Lehrern, die besondere 1:1-Arbeit in unterstützter Kommunikation.
  • sich ein Beispiel zu nehmen an Expertenpapieren, wie dies z.B. in Nordrhein-Westfalen geschieht.

Mit freundlichen Grüßen,
Stephanie Loos, Monika Scheele Knight, Elternzentrum Berlin, e.V.

Dieses Schreiben erhalten in Kopie:

Erhard Laube, , Abt. VII Ltr, Senatsverwaltung f. Bildung, Wissenschaft und Forschung
Dr. Felicitas Tesch, bildungspolitische Sprecherin Fraktion SPD
Sascha Steuer, bildungspolitischer Sprecher Fraktion CDU
Mieke Senftleben, bildungspolitische Sprecherin Fraktion FDP
Özcan Mutlu, bildungspolitischer Sprecher Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Steffen Zillich, bildungspolitischer Sprecher, Fraktion Die LINKE
Elfie Jantzen, gesundheitspolitische Sprecherin Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Der Behindertenbeauftragte des Berliner Senats