42. Themencafé [Nachteilsausgleich Schule] 19. Nov. 2014

Unser Gast:
Dr. Brita Schirmer
Dipl. Lehrerin an Sonderschulen, Fachbuchautorin, z. B. „Schulratgeber Autismus-Spektrum-Störungen“ und „Elternleitfaden Autismus“

Informationen zum Thema
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 3 Abs. 3:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Zur Umsetzung dieses Benachteiligungsverbotes in der Schule kann Kindern und Jugendlichen im Autismus-Spektrum zur Wahrung der Chancengleichheit gegenüber ihren Mitschülern ein sogenannter Nachteilsausgleich gewährt werden. Er dient der Kompensation der durch den Autismus entstandenen Nachteile und soll es Schülern im Autismus-Spektrum ermöglichen, einen Zugang zu Lerninhalten zu finden, Aufgaben zu verstehen und Lernleistungen nachzuweisen. Rechtlich lässt sich der Anspruch aus dem Schwerbehindertengesetz § 48 ableiten. Schließlich hat auch das Kind mit Sehbehinderung Anspruch darauf, dass man ihm eine schriftliche Aufgabenstellung vorliest und ein Schüler mit Hörbehinderung muss keine vorgelesene Geschichte nacherzählen.
Worin ein solcher Nachteilsausgleich für einen Schüler im Autismus-Spektrum bestehen kann, wie er sich begründen und beantragen lässt, soll in diesem Themencafé besprochen werden.

Wann:
Mittwoch, den 19. November 2014 von 16:00-19:00 Uhr
Wir erbitten einen Unkostenbeitrag von 2,50 €
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Ort:
SprengelHaus Sprengelstr. 15, 13353 Berlin Stadtplan

Flyer zum Download: 2014-11-19-ATC-Nachteilsausgleich_Schule-2FlyerA5